Hat sich das B2B-Mitglied (Käufer/ Bieter) auf der Online-Plattform vor der Anmeldung umgesehen und Interesse an bestimmten Fahrzeugen, so kann es sich sofort einloggen.
Als registriertes Mitglied sind Detailansichten wie Kfz-Dokumente, genauere Konfigurationen des Fahrzeugs sowie Instandsetzungen und Bilder des ausgesuchten Fahrzeugs, inklusive der zurzeit angezeigten Preise sofort einsehbar.
Hat der Anbieter (Verkäufer/ Einsteller) einen Sofortpreis bekannt gegeben, so kann der Käufer den Button sofort nutzen.
Die Mindestpreiserhöhung der Auktionen erfolgt üblicherweise in den unten aufgeführten Erhöhungsschritten:1. CHF 50.00
2. CHF 100.00
3. CHF 150.00
4. CHF 200.00
Wird ein Gebot abgegeben, sehen die Käufer alle anfallenden Kosten im Gebot, wie Transportkosten usw.
Ein Sonderfall ist ein Gebot, das in der letzten Minute abgegeben wird. Bei diesem speziellen Auktionsgebot wird für dieses Fahrzeug automatisch eine Verlängerung von 10 Minuten gesetzt. Das Online-Gebot ist für den Kaufinteressenten nur dann verbindlich, wenn das höchste Gebot am Ende der Auktion eine Verkaufsbestätigung erhalten hat. Mitglieder können Favoriten mithilfe der Herz-Symbole auf der Hauptseite, in der Detailansicht oder automatisch nach dem ersten Gebot aktivieren und setzen. Hierdurch werden die Favoriten auf der Hauptseite als erstes angezeigt. Ein Favoritenherz kann auch durch erneutes Anklicken wieder deaktiviert werden.
Meine Ecke
Als registriertes Mitglied haben Sie die Möglichkeit, die Fahrzeugverwaltung und Ihre persönlichen Daten auf dem aktuellen Stand zu halten.
Der Kaufvertrag wird mit dem Versand einer E-Mail an den Verkäufer und den Höchstbietenden abgeschlossen. Nach der Auktion werden die Daten untereinander ausgetauscht.
Wenn nicht anders vereinbart, so gilt die Transaktion als Tauschgeschäft (Geld für Fahrzeug).
Dem Verkäufer wird anschliessend eine Auktionsgebühr von CHF 49.00 in Rechnung gestellt.
Sollte es einen Einspruch geben, weil der Verkäufer das Gebot nicht akzeptiert oder weil keine Verkaufsbestätigung vorliegt, so sind sowohl das Angebot als auch der Einspruch nur für den Verkäufer/Bieter bindend.